Service / News

21. November 2018 | Kinder und deren Haftung

zurück

Immer wieder sieht man Schilder „Eltern haften für ihre Kinder“ auf Spielplätzen und Sportanlagen, hier haben wir Ihnen die wichtigsten Punkte aus dem österreichischen Gesetz zusammengefasst.

Aufsichtspflicht
Aufsichtspflicht gilt nur für die Gruppe der 0-14 jährigen.
Ab dem 14. Lebensjahr sind Kinder strafmündig und haften alleine.
Als Elternteil hat man keine „automatische“ Haftung, d.h. die Aufsichtsperson die das Kind betreut wird zur Verantwortung gezogen. Aufsichtsperson kann jede Person sein, die das Kind zu diesem Zeitpunkt betreut oder beaufsichtigt.

Billigkeitshaftung
Der Gesetzgeber sieht eine Haftung des Kindes, bei nicht Verletzung der Aufsichtspflicht, dann vor, wenn ihm aufgrund des Alters und er Einsichtsfähigkeit Verschulden angelastet werden kann.
Die Haftpflichtversicherung aus der Haushaltsversicherung übernimmt in der Praxis diese Schäden an Dritten.

Beispiele:
Verletzung Aufsichtspflicht:
7jähriger mit einer Waffe spielt oder ein 9jähriger mit kochendem Wasser allein gelassen wird

Keine Verletzung:
12 jährige unbeaufsichtigt auf der Straße spielt und es passiert ein Unfall
7jähriges Kind muss nicht bei der Rolltreppe an der Hand genommen werden

Billigungshaftung:
12jähriger schießt beim Ballspielen eine Scheibe vom Nachbarn ein (Haftpflichtversicherung)

zurück

PKW,  Motorrad,  ihr Daheim, Unfall, Krankenschutz, Rechtschutz, Pflege und noch viel mehr ihre Versicherung online berechnen, von Haushalt, Fahrzeug KFZ bis zur Unfall

 




Passwort vergessen

Ich möchte mich beim SICURA-Newsletter anmelden. Ich kann mich jederzeit abmelden. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergeleitet.





Ich will mich vom Newsletter abmelden.

Home | Versicherungen vergleichen | meine Polizzen | Formulare | Impressum | Kontakt