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21. November 2018 | Parkschaden - Anzeige unbedingt erforderlich

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Jedem kann es passieren bei Ein- & Ausparken zu knapp aufzufahren. Plötzlich hat man einen kleinen Kratzer verursacht. Halb so schlimm. Eventuell hinterlässt man einen Zettel mit einer Telefonnummer.

Schlimmer können die Folgen sein. Selbst wenn man den Namen, Adresse und Telefonnummer angibt, kann ein aufmerksamer Passant die Polizei informieren. Wenn Sie keine Selbstanzeige erstatten haben, kann eine Fahrerfluchtanzeige bevorstehen. Noch wichtiger ist die Anzeige für den Versicherungsschutz, da die Parkschadenkasko die Kunden dazu verpflichtet.

Falls man keine unverzügliche Anzeige (innerhalb der ersten Tagen) erstattet hat, zahlt die Versicherung den erlittenen Schaden nicht.

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