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13. November 2023 | Haben Sie schon Ihre Reifen gewechselt?

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Alle Jahre kommt sie wieder:

Von 1. November 2023 bis 15. April 2024 gilt in Österreich für Pkw, Pkw mit Anhängern und Mopedautos eine witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht.

Was bedeutet das?
In diesem Zeitraum gilt die Winterreifenpflicht nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen. Das kann etwa Schnee, Schneematsch oder Eis sein. Bedenken Sie jedoch: Die Temperatur kann schnell absinken.

Dies kann zur Folge haben, dass sich bei Regen Eis auf der Fahrbahn bildet. Dann handelt es sich um winterliche Fahrverhältnisse und es besteht die Pflicht für Winterreifen. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn im oben genannten Zeitraum Winterreifen an Ihrem Auto angebracht sind. Ein kleiner Hinweis: Für Lkw über 3,5 t und Omnibusse gilt die Winterreifenpflicht von 1. November 2023 bis 15. April 2024 unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn winterliche Verhältnisse vorliegen oder nicht.

Wie erkenne ich einen Winterreifen?
Einen Winterreifen erkennen Sie daran, dass er die Aufschrift „M+S“, „M.S.“ oder „M&S“ trägt. Zusätzlich findet sich auf einigen Modellen auch ein Schneeflockenzeichen oder ausschließlich ein Schneeflockenzeichen. Was gilt bei Allwetterreifen? Allwetterreifen oder auch Ganzjahresreifen genannt, dürfen nur dann als Winterreifen verwendet werden, wenn sie ebenfalls die oben genannten Kennzeichnungen haben.

Welche Konsequenzen können falsche Reifen haben?
Fahren Sie nun bei winterlichen Fahrbahnbedingungen ohne Winterreifen, riskieren Sie eine Strafe in Höhe von EUR 60. Werden andere Verkehrsteilnehmende gefährdet, kann theoretisch sogar eine Strafe bis zu EUR 5.000 drohen.

Falls es zu einem Unfall im Winter mit Sommerreifen kommt, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallopfers. Wenn jedoch festgestellt werden kann, dass die falschen Reifen maßgeblich zum Entstehen des Unfalls beigetragen haben, kann die Haftpflichtversicherung unter Umständen einen Teil der Leistungen zurückverlangen.

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