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Wenn Ihr Fahrzeug durch einen Unfall mit Fremdverschulden zum Totalschaden wird, haben Sie Anspruch auf umfassenden Kostenersatz durch die gegnerische Haftpflichtversicherung. Doch welche Kosten genau sind abgedeckt?
Wir geben Ihnen den Überblick:
Diese Kosten ersetzt die gegnerische Versicherung
- Wiederbeschaffungswert
Die Summe, die nötig ist, um sich ein gleichwertiges Fahrzeug (Alter, Ausstattung, Zustand, Laufleistung) vor dem Unfall zu kaufen.
- Abzug des Restwerts
Die Versicherung zahlt: Wiederbeschaffungswert minus Restwert des beschädigten Fahrzeugs (Wrackwert).
- Gutachterkosten
Kosten für den Sachverständigen werden übernommen – auch ein erforderliches Privatgutachten ist gedeckt.
- Abmelde- und Anmeldekosten
Die Kosten für die Abmeldung des alten und die Anmeldung eines neuen Fahrzeugs.
- Abschlepp- und Entsorgungskosten
Notwendige Kosten für das Abschleppen und die Verwertung oder Entsorgung des Wracks.
- Finanzierungskosten
Zinsen eines Überbrückungskredits für den Fahrzeugersatz, sofern nachweisbar.
- Schäden an persönlichen Gegenständen
Beispielsweise beschädigte Kindersitze, Gepäck oder andere mitgeführte Gegenstände.
- Unfallbedingte Nebenkosten
Telefon, Porto, Zeitaufwand, notwendige Anwaltskosten zur Schadenabwicklung.
Wichtige Hinweise für Sie
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Die Versicherung darf Ihnen kein unzumutbares Ersatzfahrzeug „vorschreiben“.
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Restwertangebote müssen konkret, seriös und zeitnah sein.
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Die Kosten für einen Anwalt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche werden in der Regel ebenfalls ersetzt.
Unser Tipp
Bei einem Totalschaden lohnt sich immer eine rechtliche Beratung – wir stehen Ihnen gerne zur Seite. Eine KFZ-Rechtsschutz unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
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