zurück Die Versicherung muss die Differenz ersetzen
Wenn mein Fahrzeug bei einer Kollision beschädigt wurde und ich möchte es verkaufen. Bekomme ich die vollen Reparaturkosten als Ablöse?
Grundsätzlich besteht Anspruch auf Ersatz des Schadens. Bei durchgeführter Reparatur sind dies die Reparaturkosten. Das können die Kosten einer Werkstätte sein, wie sie im Gutachten angeführt sind. Das können aber auch, wenn die Reparatur in Eigenregie durchgeführt wird, geringere Kosten sein.
Während Werkstätten für eine Arbeitsstunde etwa 80 bis 120 Euro verrechnen, wird für private ein Stundensatz von 15 bis 20 Euro berücksichtigt. Die angebotenen Ablösen sind deshalb wesentlich unter dem Werkstattpreis.
Wird ein Fahrzeug aber verkauft, ist der entstandene Schaden trotzdem zu ersetzen. Dieser besteht aber nun nicht aus den Reparaturkosten, sondern ergibt sich aus der Höhe des Minderwertes zwischen dem Verkaufspreis des Fahrzeuges ohne Schaden und dem Verkaufspreis mit Schaden. Es müsste daher geprüft werden, was man üblicherweise für das Fahrzeug bekommen- hätte (oder man nimmt den im Gutachten angeführten Zeitwert) und was er tatsächlich für das beschädigte Auto bekommt.
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