Allgemeine Geschäftsbedingungen
Im folgendem kurz Auftraggeber genannt und der Firma SICURA Consulting GMBH, 1040
Wien, Schleifmühlgasse 6-8/11, im folgendem kurz SICURA genannt.
1. DIENSTLEISTUNG SICURA
Der Auftraggeber beauftragt SICURA die vorgelegten Polizzen zu optimieren,
sowie sämtliche Neu- und Nachversicherungen gemäß Gewerbeordnung
§ 137g GewO 1994 bestmöglich durchzuführen. SICURA sucht Lösungen
innerhalb Österreichs und nur über speziellem Auftrag auch international.
Einzelberatung
Die Vertretung erfolgt auf Basis Beratung vorgelegter und bestätigter
Polizze(n) oder Risiken.
Gesamtberatung
Grundvoraussetzung ist die Übergabe aller Polizzen und eine Bedarfsprüfung
zur Erstellung einer angemessenen Risikoanalyse und Abstimmung eines entsprechenden
Deckungskonzeptes. Wenn dies nicht erfüllt ist, gilt die Einzelrisikoberatung.
Die jeweilige Bestimmung der Versicherung und die Vergabe oder Änderungen
von Polizzen darf nur über ausdrücklichen Auftrag vorgenommen werden.
2. SCHADENSBEARBEITUNG
Es obliegt dem Makler alle Verhandlungen im vorgegeben Rahmen der Gewerbeberechtigung
mit den Versicherungsgesellschaften im Schadensfalle zu führen. Die letzte
Entscheidung über die Austragung von Schadensfällen bleibt dem Auftraggeber
vorbehalten.
3. VERDIENST
Der Verdienst der SICURA liegt in der Provision, die von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft
aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zu entrichten ist und ist für den Auftraggeber
kostenfrei. Sollte kein Verdienst beim Versicherer möglich sein bzw. bedarf
es zusätzlicher Leistungen müssen diese mit schriftlicher Zusatzvereinbarung
auf Basis Honorar vorweg vereinbart werden.
4. ERFOLGSHONORAR
Bei Verbesserung von bestehenden Polizzen, bei denen SICURA nicht Provisionär
ist, gilt als Erfolgshonorar vereinbart, dass 50% der Einsparungen einmalig
an SICURA zu entrichten ist. Das Honorar für die Einsparung ist nach Erhalt
der neuen Polizze unverzüglich fällig.
5. DATENVERARBEITUNG Verschwiegenheitsverpflich¬tung
Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen
Daten automationsgestützt von SICURA verarbeitet und in Erfüllung
seiner vertraglichen Verpflichtungen an Dritte, wie zum Beispiel Versicherungen,
weitergegeben werden.
6. DAUER des Beratungsvertrages
Unbefristet und kann jederzeit von beiden Seiten schriftlich gekündigt
werden.
7. GERICHTSSTAND & Vollmacht
Als Erfüllungsort gilt das zuständige Gericht in Wien. Eine Vollmacht
ist als Ausweis gegenüber den Versicherungen zur Vorlage notwendig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar
sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt
davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
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