Service / AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Im folgendem kurz Auftraggeber genannt und der Firma SICURA Consulting GMBH, 1040 Wien, Schleifmühlgasse 6-8/11, im folgendem kurz SICURA genannt.

1. DIENSTLEISTUNG SICURA

Der Auftraggeber beauftragt SICURA die vorgelegten Polizzen zu optimieren, sowie sämtliche Neu- und Nachversicherungen gemäß Gewerbeordnung § 137g GewO 1994 bestmöglich durchzuführen. SICURA sucht Lösungen innerhalb Österreichs und nur über speziellem Auftrag auch international.

Einzelberatung
Die Vertretung erfolgt auf Basis Beratung vorgelegter und bestätigter Polizze(n) oder Risiken.

Gesamtberatung
Grundvoraussetzung ist die Übergabe aller Polizzen und eine Bedarfsprüfung zur Erstellung einer angemessenen Risikoanalyse und Abstimmung eines entsprechenden Deckungskonzeptes. Wenn dies nicht erfüllt ist, gilt die Einzelrisikoberatung.

Die jeweilige Bestimmung der Versicherung und die Vergabe oder Änderungen von Polizzen darf nur über ausdrücklichen Auftrag vorgenommen werden.

2. SCHADENSBEARBEITUNG

Es obliegt dem Makler alle Verhandlungen im vorgegeben Rahmen der Gewerbeberechtigung mit den Versicherungsgesellschaften im Schadensfalle zu führen. Die letzte Entscheidung über die Austragung von Schadensfällen bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.

3. VERDIENST

Der Verdienst der SICURA liegt in der Provision, die von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zu entrichten ist und ist für den Auftraggeber kostenfrei. Sollte kein Verdienst beim Versicherer möglich sein bzw. bedarf es zusätzlicher Leistungen müssen diese mit schriftlicher Zusatzvereinbarung auf Basis Honorar vorweg vereinbart werden.

4. ERFOLGSHONORAR

Bei Verbesserung von bestehenden Polizzen, bei denen SICURA nicht Provisionär ist, gilt als Erfolgshonorar vereinbart, dass 50% der Einsparungen einmalig an SICURA zu entrichten ist. Das Honorar für die Einsparung ist nach Erhalt der neuen Polizze unverzüglich fällig.

5. DATENVERARBEITUNG Verschwiegenheitsverpflich¬tung

Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten automationsgestützt von SICURA verarbeitet und in Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen an Dritte, wie zum Beispiel Versicherungen, weitergegeben werden.

6. DAUER des Beratungsvertrages

Unbefristet und kann jederzeit von beiden Seiten schriftlich gekündigt werden.

7. GERICHTSSTAND & Vollmacht

Als Erfüllungsort gilt das zuständige Gericht in Wien. Eine Vollmacht ist als Ausweis gegenüber den Versicherungen zur Vorlage notwendig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

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