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12. Mai 2023 | Empfehlung zur Vorsorge bei Einbruchschäden

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Der Schock sitzt tief, wenn man nach Hause kommt und es wurde eingebrochen.
Oder wenn plötzlich die Geldbörse und Handy fehlen.

Was gilt es zu beachten, damit bei einem Einbruch oder Diebstahl zumindest der materielle Schaden gedeckt ist? Neben dem Ärger und dem emotionalen Verlust ist man nach einem Diebstahl mit materiellen Schäden konfrontiert. Damit zumindest der finanzielle Schaden durch die Versicherung gedeckt ist, gilt es einige Punkte zu berücksichtigen.

Diebstahl ist nicht gleich Diebstahl

Wie definiert man überhaupt Diebstahl?
Grundsätzlich unterscheidet man in der Haushaltsversicherung drei verschiedene Arten von Diebstahl:

  • Einbruchdiebstahl,
  • Beraubung und
  • einfacher Diebstahl.

Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn Täter gewaltsam in ein Gebäude eindringen oder darin ein Behältnis aufbrechen.
Nicht als Einbruch gilt aber der Diebstahl aus Luft-, Wasser- oder Motorfahrzeugen.
Bei der Beraubunghandelt es sich um einen Diebstahl unter Anwendung von Gewalt.

Als einfacher Diebstahl gelten Tatbestände, die weder dem Einbruch noch der Beraubung zugeordnet werden können.

Darunter fallen beispielsweise nicht versperrte Türen, gekippte Fenster oder sowie der auswärtige einfache Diebstahl wie Taschen- und Trickdiebstahl, das Entwenden von Gegenständen aus abgestellten Fahrzeugen oder aus Gebäuden ohne Anwendung von Gewalt.

Was zahlt die Versicherung?

Bei einem Einbruch, also beim Eindringen wurde Gewalt angewendet, erstattet die Versicherung den Neuwert der gestohlenen oder zerstörten Sachen, also denjenigen Betrag, den man ausgeben muss, um einen gleichwertigen neuen Gegenstand zu kaufen. Zudem übernimmt sie anfallende Reparaturkosten, beispielsweise bei aufgebrochenen Fenstern und nach einem Einbruch oder einer Beraubung auch häufig die einen Teil der Kosten für psychologische Nachbetreuung der Opfer.

Geldwerte, also zum Beispiel Bargeld, Kredit- oder Debitkarten:

Bei Einbruch und Beraubung sind diese Verluste in der Haushaltsversicherung nur mit bestimmten Summe in Ihrer Polizze versichert.
Daher sollte man prüfen, ob die versicherten Summen ausreichen.

Nicht versperrte Wohnung / gekipptes Fenster

Dies ist ein einfacher Diebstahl in der Wohnung.
Hier wurde kein Hindernis laut Bedingungen überwunden.
In diesen Fällen zahlt die Versicherung nur sehr geringe Beträge vom Schaden
Unsere Empfehlung ist es, unbedingt Sorge dafür zu tragen dass Fenster beim Verlassen verschlossen sind.

Spezialfall «Einfacher Diebstahl auswärts»
Häufig ereignen sich Diebstähle nicht in den eignen vier Wänden, sondern unterwegs.
Am meisten verbreitet sind Fahrraddiebstähle, Trickdiebstähle oder der Diebstahl von Gegenständen aus parkierten Fahrzeugen.
Diese Arten von Diebstahl sind leider meist nur individuell teilweise versicherbar.

Erweiterter Versicherungsschutz zahlt sich aus

Wer teuren Schmuck oder Sammlungen besitzt, kann in der Haushaltsversicherung die Summen erhöhen.
Für besonders wertvolle Objekte, zum Beispiel Kunst, Musikinstrumente oder technische Apparate, empfiehlt sich der Abschluss einer separaten Versicherung.
Neben Diebstahl und Beraubung sind in sogenannten Kunstversicherungen Wertsachen auch gegen unvorhergesehene und plötzliche Zerstörung und Beschädigung sowie gegen Verlieren und anderweitiges Abhandenkommen versichert

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